Friedrich Schwanecke
Und plötzlich rechtlicher Betreuer…Grundlagenseminar (ca. 2 Stunden) Inhalte: Im Jahr 1992 hat das Betreuungsgesetz im BGB das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Das war eine tiefgreifende Veränderung der Rechtslage. Jeder von uns kann plötzlich vom Amtsgericht als rechtlicher Betreuer bestellt werden, für den schwerkranken (Ehe)-Partner, den dementen Elternteil, für ein behindertes Kind, das volljährig wird, für uns nahestehende Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Und plötzlich ist man dann rechtlicher Betreuer. Was kommt da auf uns zu? Was sagt das Betreuungsgesetz? Welche Rechte und Pflichten sind mit dieser Aufgabe verbunden? An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen hat oder sich überfordert fühlt? Nach einer kurzen Einführung in das Betreuungsrecht sollen diese Fragen praxisnah und verständlich beantwortet werden, sollen "trockene" Gesetzestexte mit Leben gefüllt werden. |